Re: Ja, außer es hat sich in den letzten Jahren geändert,


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Abgeschickt von patrick am 03 Juni, 2004 um 18:14:57:

Antwort auf: Ja, außer es hat sich in den letzten Jahren geändert, von Jörg Osthoff am 02 Juni, 2004 um 19:23:14:

vorsicht!
glasschaden ja, fällt unter teilkasko.ein allmählichkeitsschaden wie dieser genannte aber nicht, d.h. das teil muss aufgrund EINES ereignisses kaputtgehen, nicht durch dauernde benutzung.

gruß patrick


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